Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit der Anmeldung/dem Abschluss des Reisevertrages und/oder der Teilnahme an einer Reise/ Veranstaltung von Bikezone erklärt der/die Teilnehmer/in, dass er/sie die nachfolgenden Teilnahmehinweise gelesen hat und damit einverstanden ist:

 

1. Anmeldung, Abschluss des Reisevertrages

1.1 Mit der Anmeldung bieten Sie dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrags aufgrund der Ihnen in unseren Prospekten und sonstigen Medien (Internet etc.) genannten Leistungsbeschreibungen und Preise verbindlich an. Die Anmeldung sollte mit dem dafür vorgesehenen Formular (siehe Homepage) erfolgen. Der Reisevertrag kommt erst mit unserer von  Bikezone schriftlichen Reisebestätigung zustande.

 

1.2 Die Buchung erfolgt durch den Anmelder auch für alle anderen mit aufgeführten Reiseteilnehmer, für deren Vertragspflichten er wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er dies durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung gegenüber dem Veranstalter übernommen hat.

 

2. Zahlungen

2.1 Nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung von 20% auf den Gesamtreisepreis, mind. aber 100 EUR pro Reiseteilnehmer, fällig. Der Sicherungsschein für geleistete Kundengelder wird Ihnen bereits mit der Reisebestätigung zugeschickt.

 

2.2 Anzahlungen und Restzahlungen werden im Lastschriftverfahren vorgenommen. Die entsprechenden Beträge ergeben sich aus der Reisebestätigung. Deshalb benötigen wir Ihre Bankverbindung und Ihr schriftliches Einverständnis (rechtsverbindliche Unterschrift) zum Lastschriftverfahren. Der Anzahlungsbetrag wird innerhalb einer Woche nach Buchung, die Restzahlung etwa 21 Tage vor Reiseantritt von Ihrem Konto automatisch abgebucht, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus dem in Ziff. 5.1 genannten Grund abgesagt werden kann.

 

2.3 Die Reisedokumente werden Ihnen ca. 14 Tage vor Reisebeginn, ansonsten nach vollständigem Zahlungseingang, zugesandt. Sollten diese unvollständig oder Ihnen nicht rechtzeitig zugegangen sein, bitten wir Sie sich unverzüglich mit uns in Verbindung zu setzen.

 

2.4. Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlen Sie auch nach Mahnung mit Nachfristsetzung nicht, kann der Veranstalter vom Reisevertrag zurücktreten, es sei denn, dass zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. Im Falle des Rücktritts durch den Reiseveranstalter kann dieser als Entschädigung Rücktrittsgebühren entsprechend Ziff. 6.2 verlangen. Der Nachweis nicht entstandener oder niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen.

 

3. Leistungen

3.1 Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseprogramms und dessen allgemeinen Hinweisen sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben der Reisebestätigung.

 

3.2 Für die im Rahmen der Reise lediglich vermittelten Reiseleistungen Dritter erbringen wir Fremdleistungen, soweit in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Wir haften daher nicht für die Durchführung dieser Fremdleistungen selbst, sondern nur für die ordnungsgemäße Vermittlung dieser Leistung. Eine etwaige Haftung für diese Fremdleistung regelt sich in diesen Fällen nach den Bedingungen des vermittelten Unternehmens, die wir Ihnen auf Wunsch gerne zur Verfügung stellen.

 

4. Höhere Gewalt

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Daher können wir für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrags notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind nach dem Gesetz je zur Hälfte von uns und Ihnen zu tragen. Veranstaltungen können u.U. kurzfristig vor Beginn oder während des Ablaufes der Reise abgesagt/verschoben oder abgeändert werden. Im Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.

 

5. Reiseabsage, Leistungs- und Preisänderungen

5.1 Wir können bis zum 21. Tag vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn die in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Ist keine Zahl genannt, beträgt die Mindestteilnehmerzahl pro Reise 12 Personen. Gezahlte Beträge erhalten Sie unverzüglich zurück (vgl. Ziff.2.2).

 

5.2 Wir sind berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig und von uns nicht herbeigeführt werden, sind zulässig, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

 

5.3 Wir verpflichten uns, Sie über eine zulässige Reiseabsage wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahlen oder wegen höherer Gewalt sowie von jeder erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten.

 

5.4 Bei Tagestouren/Regionalveranstaltungen sind die Firma Bikezone und/oder der Guide jederzeit- auch kurzfristig berechtigt, die Veranstaltung abzusagen oder abzubrechen sowie die Teilnahme an einer Tour auszuschließen.

 

6. Rücktritt, Umbuchung und Stellung einer Ersatzperson

6.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Dies ist formfrei möglich, jedoch empfehlen wir, diesen Rücktritt schriftlich zu erläutern.

 

6.2 Im Falle des Rücktritts berechnen wir eine pauschalierte Entschädigung, die sich nach folgenden Prozentsätzen pro Person vom Gesamtreisepreis oder der Teilleistung berechnet:

•    bis zum 31. Tag vor Anreise: 20%

•    bis zum 22. Tag vor Anreise: 30%

•    bis zum 15. Tag vor Anreise: 50%

•    bis zum 08. Tag vor Anreise: 80%

•    ab dem 07. Tag vor Anreise: 90%

•    Bei Nichterscheinen am Anreisetag: 100%

Ihnen steht das Recht zu, uns nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.

 

6.3 Werden auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, oder der Unterkunft vorgenommen, entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem erfolgten Rücktritt vom Reisevertrag durch Sie. Wir berechnen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten, wobei Ihnen auch in diesem Fall der Nachweis offen steht, dass uns kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.

 

6.4 Bis Reisebeginn können Sie verlangen, dass eine Ersatzperson für Sie in Ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Wir können dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt die Ersatzperson in den Vertrag ein, dann haften diese und Sie uns als Gesamtschuldner für den Reisepreis. Hierfür verlangen wir eine Bearbeitungsgebühr von 20 EUR pro Person.

 

7. Versicherungsempfehlung

Wir empfehlen den Abschluss zusätzlicher Reiseversicherungen wie z.B. einer Reiserücktrittskostenversicherung, eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit, eine Reisekrankenversicherung, eine Reiseunfallversicherung oder eine Reisegepäckversicherung.

 

8. Haftung des Reiseveranstalters

8.1 Unsere Haftung für die vereinbarten Reiseleistungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Reisevertragsrechts.

 

8.2 Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder allein darauf beruht, dass für den entstandenen Schaden allein ein von uns eingesetzter Leistungsträger verantwortlich ist. Haftungseinschränkende oder Haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu unseren Gunsten.

 

8.3 Sportveranstaltungen, Führungen, Ausflüge, diverse Angebote örtlicher Anbieter usw., fallen nicht in den Haftungsbereich des Reiseveranstalters Infinity Alps.

 

9. Vertragsobliegenheiten und Hinweise

9.1 Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, haben Sie nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Abhilfe durch uns, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und des Schadenersatzes, wenn es nicht schuldhaft unterlassen wird, einen auftretenden Mangel während der Reise uns unverzüglich anzuzeigen.

 

9.2 Sie können bei einem Reisemangel nur selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen, wenn Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfe einräumen. Einer Abhilfe bedarf es nicht, wenn sie unmöglich ist oder von uns verweigert wurde oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden geboten ist.

 

9.3 Eine Mängelanzeige nimmt unsere örtliche Reiseleitung entgegen: Sollten Sie diese wider Erwarten nicht erreichen können, so wenden Sie sich direkt an uns oder den Reiseveranstalter, wenn wir nur Reisemittler sind. In jedem Fall ist die Schriftform empfehlenswert.

 

9.4 Gewährleistungsansprüche haben Sie nach dem Gesetz innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn kein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist vorliegt.

 

9.5 Die gesetzliche Verjährungsfrist wird auf 12 Monate für Ansprüche aus dem Reisevertrag nach §§ 651c bis 651 f BGB verkürzt. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

 

10. Insolvenzschutz

Wir haben für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sichergestellt, dass Ihnen, soweit Reiseleistungen deswegen ausfallen, der gezahlte Reisepreis und insoweit notwendige Aufwendungen für eine vertraglich vereinbarte Rückreise erstattet werden. Sie haben in diesen Fällen bei Vorlage des Sicherungsscheines einen unmittelbaren Anspruch gegen unsere Versicherung.

 

11. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

11.1 Für die Beschaffung der benötigten Reisedokumente sind grundsätzlich Sie allein verantwortlich. Berücksichtigen Sie hier eine möglicherweise mehrwöchige Bearbeitungsdauer. Der Veranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische/konsularische Vertretung, wenn Sie ihn mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von dem Veranstalter zu vertreten ist.

 

11.2 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise maßgeblichen Einreisevorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die sich aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften ergeben, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht bei einer schuldhaften Falsch- oder Nichtinformation durch den Reiseveranstalter.

 

12. Datenschutz

Die von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, gespeichert und geschützt.

 

13. Schlussbestimmungen und salvatorische Klausel

13.1 Sofern eine AGB-Bestimmung unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

 

13.2 Zivilrechtliche Klagen gegen den Reiseveranstalter sind an dessen Sitz beim AG Landshut zu erheben.

 

13.3 AGB von Fremdveranstaltern werden wir Ihnen im Falle einer Reisevermittlung durch uns unverzüglich zur Verfügung stellen.

 

13.4 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für kaufmännische Parteien oder bei fehlendem inländischem Gerichtsstand des Reisenden ist der Sitz des Reiseveranstalters.

 

14. Sonstiges

Haftungsausschluss zur Internetpräsenz:

Es wird keine Garantie für absolute Fehlerfreiheit sowie inhaltliche Richtigkeit übernommen. Bei Folgen jeglicher Art, aus inhaltlichen Fehlangaben, wird keinerlei Haftung übernommen.

 

Reiseveranstalter: InfinityAlps/Bikezone

Geschäftsinhaber: Stefan Strasdas
Umsatzsteuer-ID-Nr.: DE 241481074

 

Infinityalps

 

Hagenweg 2a

37081 Göttingen

 

Tel: 0551 3811 6296

info@infinityalps.de